Pflegerin und Seniorin in der ambulanten Pflege

Flexibles Factoring für die ambulante Pflege

Bedarfsgerechte Vorfinanzierung für ambulante Pflegedienste

Konditionen berechnenoder persönlich kontaktieren

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Pflegerin mit Stethoskop

Unser Online-Factoring
Finanzielle Sicherheit für ambulante Pflegedienste

Die Pflegebranche steht aktuell vor großen Herausforderungen: Durch die Inflation sind die Kosten für Energie und Betriebsmittel stark gestiegen, außerdem führen die Tariflohnbindung und der Fachkräftemangel zu steigenden Gehältern – und Sie müssen als ambulanter Pflegedienst trotzdem Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Hinzu kommen Planungsunsicherheiten im Arbeitsalltag: So können etwa ungünstig liegende Feiertage sowie erschwerte Erreichbarkeiten und verlängerte Bearbeitungszeiträume bei den Krankenkassen zu einer Liquiditätslücke führen.

Mit unserer digitalen Factoring-Lösung sichern Sie sich gegen steigende Ausgaben und Unvorhergesehenes in der ambulanten Pflege und in stationären Einrichtungen ab: Dazu verkaufen Sie einfach Ihre offenen Forderungen gegenüber den Kranken- oder Pflegekassen im Online-Kundenportal an uns. Anschließend überweisen wir Ihnen die offenen Rechnungsbeträge für Ihre Pflegeleistungen zu Ihrem Wunschzeitpunkt – ganz unkompliziert und zu transparenten Konditionen. So sind Sie finanziell flexibel und vor Zahlungsausfällen geschützt.

Die richtige Wahl
Vorteile des Factorings für ambulante Pflegedienste

100 %-ige Aus­zah­lung

Gesicherte Liquidität im Tagesgeschäft, auch für Existenzgründer:innen

Ihre Rechnungsnummern

Wir übernehmen und verwenden Ihre Rechnungsnummern

Persönliche Betreuung

Feste Ansprechpartner*innen, auch nach Vertragsabschluss

Ohne versteckte Kosten

Transparente Gebühren und zudem mehrwertsteuerfrei

Einfacher Datenaustausch

Schnittstellen zu allen gängigen Software-Lösungen

Kostenloses Online-Kundenportal

Tagesaktuelle Kontoauszüge, flexible Auszahlungstermine

Jetzt Ihr persönliches Angebot anfragen

Lernen Sie die Konditionen für die Vorfinanzierung Ihres ambulanten Pflegedienstes kennen.

Mit SozialFactoring erhalten Sie Ihr Geld genau dann, wenn Sie es benötigen – bei einer Auszahlungsquote von 100 Prozent. Unser Flextarif sorgt für flexible Liquidität innerhalb weniger Stunden, aber auch für längere Vorfinanzierungsräume steht Ihnen unser Factoring zur Verfügung.

Sie haben die Wahl zwischen einem Auszahlungszeitraum von 3, 7, 10, 15 oder 25 Tagen und die Möglichkeit, Ihren Tarif flexibel an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

Junge Pflegerin freut sich zusammen mit Seniorin

Factoring für Existenzgründer*innen: Wir unterstützen Ihren neu gegründeten Pflegedienst

Viele andere Factoring-Unternehmen sehen neu gegründete ambulante Pflegedienste als Risiko und bieten ihnen daher keine Möglichkeit zur Vorfinanzierung. Wir unterstützen Sie als Existenzgründer*in hingegen gerne bei Ihrer Vision!

Aus Erfahrung wissen wir, dass Sie gerade in der Anfangsphase viel Liquidität benötigen: Für Personalkosten, Fahrzeug- und Büromiete, Steuern und Versicherungen, Werbekosten, Software-Lizenzen etc. Wenn Krankenkassen ihren Zahlungsspielraum bis zum letzten Tag ausschöpfen, kann es finanziell sehr eng werden.

Mehr Infos für Existenzgründer*innen

FAQ

Fragen & Antworten rund um unser Factoring im Pflegebereich

Unsere Vorfinanzierungs-Dienstleistung für Pflegedienste verschafft Ihnen die notwendige Liquidität für Ihr Tagesgeschäft. Durch den Forderungsverkauf müssen Sie nicht mit langen Zahlungszielen bei der Abrechnung von Pflegeleistungen kalkulieren. Dabei behalten Sie den vollen Überblick über Ihre Abrechnungen, die Sie schnell im Kundenportal wiederfinden – denn wir arbeiten mit Ihren Rechnungsnummern. Sie können Ihren Finanzierungsbedarf flexibel gestalten, indem Sie eine sofortige Auszahlung oder einen längeren Zeitraum mit uns vereinbaren. Bei akutem Liquiditätsengpass haben Sie die Möglichkeit, zeitnah in einen Tarif mit kürzeren Auszahlungszeiträumen zu wechseln.

Unsere Konditionen enthalten keine zusätzlichen Gebühren oder versteckte Kosten und Sie werden auch nach Vertragsabschluss durch feste Ansprechpartner:innen betreut. Ein weiterer Vorteil: Wir bieten Schnittstellen zu allen renommierten Abrechnungs-Softwares für eine effektive Rechnungs-Übermittlung.

Nein, die Abrechnung von Pflegeleistungen können Sie als Selbstabrechner:in vornehmen. Wer heutzutage einen ambulanten Pflegedienst erfolgreich steuern will, benötigt eine komfortable Softwarelösung. Der Rechnungslauf und der beleglose Datenträgeraustausch gemäß § 302 SGB V und § 105 SGB XI mit den Kassen ist dann schnell per „Tastendruck“ erledigt.

Ein Pflegedienst, der so aufgestellt ist, benötigt zur Abrechnung kein Abrechnungszentrum mehr. Damit spart er erhebliche Gebühren für die externe Abrechnung ein. Viele Pflegedienste binden sich jedoch zu schnell wegen der Vorfinanzierung an ein Abrechnungsunternehmen und müssen für Leistungen bezahlen, die sie selber wesentlich günstiger erbringen könnten – zumal die relevanten Abrechnungsdaten sowieso bereits in der Software vorhanden sind.

Für diese Pflegedienste haben wir unser Angebot „online-factoring“ entwickelt, das sofortige Liquidität zu günstigen Konditionen ermöglicht. Der Pflegedienst muss dann nicht mehr über eine externe Abrechnungsstelle abrechnen, um seine Liquidität sicherzustellen.

Das Mahnwesen ist kompliziert – eine weit verbreitete Annahme, die dazu führt, dass viele Dienste ihre Pflegeleistungen über einen Abrechnungsdienstleister abrechnen. Dabei hat dieser gar keine Kenntnis von der tatsächlichen Leistungserbringung. Er kann daher nur ein standardisiertes Mahnschreiben erstellen, das sich in der Praxis oft als wenig sinnvoll erweist. Mit Reklamationen und Korrekturen der Kranken- und Pflegekassen muss sich der Pflegedienst selbst auseinandersetzen, um an sein Geld zu kommen.

In der Praxis der externen Abrechnung bedeutet dies: Der inhaltliche Widerspruch der Krankenkassen und Pflegekassen wird dem Abrechnungszentrum zugestellt. Um diesen Widerspruch zu klären, leitet das Abrechnungszentrum diesen, mit der Bitte um inhaltliche Klärung, an den Pflegedienst weiter. Durch dieses Dreiecksverhältnis (Pflegedienst, Abrechnungsstelle und Kasse) entstehen bei einem Widerspruch oder bei Klärungsbedarf durch die Krankenkasse bzw. Pflegekasse erhebliche zeitliche Verzögerungen. Wegen dieser Problematik entscheiden sich immer mehr ambulante Pflegedienste dazu, selbst abzurechnen und Factoring als reine Vorfinanzierungslösung zu nutzen.

Wer selbst abrechnet, agiert schnell und professionell im Rahmen der Rechnungsstellung gegenüber den Krankenkassen und Pflegekassen und kann Rückfragen direkt beantworten. Die Basis hierfür stellt die eigene Software dar. Alle Aufgabengebiete (Pflegeplanung, Dienstplan, Einsatzplan, Tourenplan, Abrechnung, Datenaustausch, Qualitätsmanagement) werden dadurch effizienter gestaltet:

  • Aus der Leistungsplanung werden nach dem Soll-Ist-Abgleich die Abrechnungsdaten erzeugt
  • Die Software stellt bedruckte Leistungsnachweise (Patienten- und Leistungsdaten) zur Verfügung sowie Abrechnungsunterlagen gemäß
  • Pflegebuchführungsverordnung für den / die Steuerberater:in
  • Mobile Datenerfassung durch Lösungen für verschiedene Endgeräte wie Smartphone und Tablet
  • Übersichtliche Pflege-Dokumentation
  • Transparente Abrechnung gegenüber Krankenkassen und Pflegekassen
  • Die problemlose Datenübermittlung gemäß § 302 SGB V und § 105 SGB XI

Für uns sind Existenzgründer:innen kein Risiko – wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Vision. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Unser Kundenservice hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Finanzierung in der Pflege gerne weiter. Wir antworten Ihnen schnellstmöglich. Melden Sie sich einfach bei uns.

Sie geben Ihre Daten in unsere digitale Factoring-Anfrage ein hier auf Anfragestrecke verlinken – wir errechnen daraus Ihre vorläufigen Factoring-Konditionen (Factoring-Gebühr, Factoring-Linie, Auszahlungsquote). Nachdem wir Ihre Dokumente geprüft haben, erhalten Sie von uns das verbindliche Vertragsangebot per Post. Wenn Sie uns alle erforderlichen Informationen übermittelt haben, geschieht dies in der Regel innerhalb von 3-5 Arbeitstagen.

Wir bieten Schnittstellen zu allen gängigen Abrechnungssoftwares, hier finden Sie eine Übersicht.

Nein, denn wir arbeiten ausschließlich mit Ihren Rechnungsnummern.

Sie schließen mit uns einen Rahmenvertrag über den laufenden Ankauf aller Forderungen, die gegenüber den Kassen abgerechnet werden.

Sie erhalten von uns auf Wunsch eine Sofortauszahlung – wir schreiben Ihnen den Gegenwert Ihrer Leistung innerhalb von 24 Stunden auf Ihrem Konto gut. Sie können den Auszahlungstermin jedoch flexibel in Ihrem Kundenkonto anpassen, auch während der Vertragslaufzeit. Unsere Kundenbetreuer*innen helfen Ihnen gerne weiter.

Sie schließen den Vertrag mit uns auf unbestimmte Zeit. Nach Vertragsbeginn haben Sie die Möglichkeit, ihn mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Quartals ordentlich zu kündigen.

Sie haben Fragen zu unserem Factoring?: Wir beraten Sie gerne

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