Abrechnung und Factoring für Hebammen: Das Wichtigste kompakt erklärt

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Mit ihrer Fachkompetenz in der Geburtshilfe sichern sie die Gesundheit von Mutter und Kind in einer der wichtigsten Lebensphasen. Gleichzeitig arbeiten viele von ihnen unter herausfordernden Bedingungen: die komplexen Vergütungs- und Abrechnungssysteme und der hohe bürokratische Aufwand fordern sie in ihrem verantwortungsvollen Arbeitsalltag zusätzlich. Die Reform des Hebammenhilfe-Vertrags 2025 bringt wichtige Verbesserungen für freiberufliche Hebammen und umfasst seit dem 1. April 2026 neue und flexiblere Regelungen.

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Factoring

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Mutter mit Kind und Hebamme

Aktuelle Regelungen im Hebammenhilfe-Vertrag

Seit 2007 regelt der Hebammenhilfe-Vertrag die Zusammenarbeit zwischen freiberuflichen Hebammen und den gesetzlichen Krankenkassen nach SGB V. Der Vertrag definiert, nach welchen Voraussetzungen freiberufliche Hebammen Leistungen erbringen, und mit den Krankenkassen abrechnen dürfen – Grundvoraussetzung dafür ist, dass Hebammen dem Vertrag beitreten.

Der 2025 grundlegend reformierte Vertrag wird nach mehreren Anpassungen ab dem 1. April 2026 noch flexibler umgesetzt. Seitdem gelten daher folgende Änderungen:

1. Bessere Vergütung der Eins-zu-Eins-Betreuung

  1. Die Vergütung der Eins-zu-Eins-Betreuung bei einer Geburt wird pro Stunde mehr als verdoppelt. Die Pauschale gilt, wenn eine Beleghebamme (freiberufliche Hebammen, die Frauen bei der Geburt im Krankenhaus begleiten), ausschließlich eine Gebärende zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Geburt durchgängig betreut.
  2. Der Zuschlag für die Eins-zu-Eins-Betreuung greift auch dann, wenn die Geburt schneller verläuft und die Betreuung unter vier Stunden bleibt.
  3. Ein Hebammenwechsel bspw. aufgrund eines Schichtwechsels, wird ebenfalls mit diesem Zuschlag vergütet.

2. Klare Regeln für ambulante Leistungen im Kreißsaal

Beleghebammen müssen bis zum 31. Dezember 2027 gemeinsam mit den jeweiligen Krankenhäusern definieren, wie ungeplante, akut notwendige Leistungen im Kreißsaal vergütet und abgerechnet werden. Damit wird den bisherigen Unsicherheiten in der Leistungsdokumentation entgegengewirkt.

3. Weniger Bürokratie im Arbeitsalltag

Formulare zur Leistungsdokumentation sowie Dokumentationspflichten wurden überarbeitet und an den praktischen Arbeitsalltag der Geburtshelfer*innen angepasst. Dabei entfällt beispielsweise die Quittierungspflicht für die telefonische Kurzberatung.

Abrechnung und Vergütung von Hebammen-Leistungen

Hebammen rechnen ihre Leistungen grundsätzlich einzeln mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Die Vergütung beinhaltet zum Großteil das Arbeitsentgelt der Hebammen, sowie anteilige Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung und Betriebskosten wie etwa Fahrtkosten.

Die Vergütung der Hebammenleistungen durch die GKV umfasst:

• Arbeitsentgelt der Hebammen,

• Anteilige Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung

• Betriebskosten (Fahrtkosten, Strom etc.)

Bei Geburten im Krankenhaus fließt zusätzlich eine Fallpauschale. Arbeitet das Krankenhaus mit Beleghebammen, rechnen diese direkt mit der Krankenkasse ab.

Kosten- und Kostenübernahme

Freiberufliche Hebammen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dabei wird im Wesentlichen zwischen Hebammen, die Geburtshilfe anbieten und Hebammen, die keine Geburtshilfe anbieten, unterschieden. Ein Teil der Kosten wird durch die GKV übernommen und wurde im Herbst 2025 mit dem Sicherstellungszuschlag noch einmal angepasst.

Der GKV-Spitzenverband erstattet für freiberufliche Hebammen außerdem die Kosten für den Anschluss und die Inbetriebnahme an die Telematikinfrastruktur, in Höhe von ca. 3.500 Euro. Betriebskosten, die im Rahmen der TI entstehen, werden vom GKV quartalsweise ausgeglichen.

Factoring für Hebammen: mehr finanzielle Sicherheit

Trotz der Anpassungen im Hebammenhilfe-Vertrag bleibt die wirtschaftliche Lage für Hebammen herausfordernd. Viele von ihnen haben es vor allem als Einzelunternehmerinnen schwer und wechseln deshalb in Hebammenpraxen. Allerdings stehen auch diese vor finanziellen Belastungen: lange Zahlungsziele der Krankenkassen, unregelmäßige Geldeingänge und daraus entstehende Liquiditätsengpässe schmälern ihre Möglichkeiten, in Wachstum, Ausstattung oder Personal zu investieren.

Eine gut durchdachte Finanzierungsstrategie mit Factoring als einem Baustein schafft hier Entlastung. Dafür treten Hebammenpraxen ihre offenen Forderungen gegenüber den Kostenträgern an uns als Factor ab und erhalten die ausstehenden Beträge – auf Wunsch bereits am nächsten Werktag – ausgezahlt. Durch diese Form der Vorfinanzierung können sie die Zahlungslücken der Krankenkassen überbrücken und erhalten so monatlich planbare Liquidität. Einnahmen und Ausgaben lassen sich dadurch zuverlässig steuern, während die Abrechnung weiterhin im eigenen Haus erfolgt und wie gewohnt an die Kostenträger weitergeleitet wird.

Gerade für kleinere und junge Praxen bietet Factoring als Finanzierungsbaustein finanzielle Stabilität. Durch die gesicherte Liquidität können Gehaltszahlungen und Verbindlichkeiten pünktlich gezahlt werden, ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

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