Das Mahnwesen wird oft als kompliziert wahrgenommen – eine weit verbreitete Annahme, die dazu führt, dass viele Pflegedienste ihre Leistungen über einen Abrechnungsdienstleister abrechnen lassen. Dabei hat der Dienstleister in der Regel keine Kenntnis von der tatsächlichen Leistungserbringung. Er erstellt lediglich standardisierte Mahnschreiben, die in der Praxis oft wenig effektiv sind. Bei Reklamationen und Korrekturen seitens der Kranken- und Pflegekassen bleibt der Pflegedienst jedoch selbst in der Verantwortung, diese zu klären, um die ausstehenden Zahlungen zu erhalten.
In der Praxis der externen Abrechnung entsteht dadurch ein ineffizientes Dreiecksverhältnis zwischen Pflegedienst, Abrechnungsstelle und Krankenkassen. Widersprüche oder Rückfragen der Kassen werden zunächst dem Abrechnungszentrum zugestellt, welches diese dann mit der Bitte um Klärung an den Pflegedienst weiterleitet. Dieses Verfahren führt regelmäßig zu zeitlichen Verzögerungen. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr ambulante Pflegedienste dafür, selbst abzurechnen und nur das Factoring als externen Service zu nutzen.
Durch die eigenständige Abrechnung können Pflegedienste ihre Rechnungsstellung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen professionell und zügig abwickeln. Rückfragen werden direkt beantwortet, ohne Umwege über Dritte. Die Grundlage dafür ist eine leistungsfähige Software, die sämtliche Arbeitsbereiche effizienter gestaltet, darunter:
• Pflegeplanung: Aus der Leistungsplanung werden nach dem Soll-Ist-Abgleich die
Abrechnungsdaten generiert.
• Abrechnungsunterlagen: Die Software erstellt bedruckte Leistungsnachweise (Patienten- und Leistungsdaten) sowie Unterlagen gemäß Pflegebuchführungsverordnung für den Steuerberater oder die Steuerberaterin.
• Mobile Datenerfassung: Unterstützung für Smartphones, Tablets und andere Endgeräte, die für eine flexible Dateneingabe sorgt.
• Pflegedokumentation: Klare und übersichtliche Dokumentation der erbrachten Leistungen.
• Datenübermittlung: Problemloser belegloser Datenträgeraustausch gemäß § 302 SGB V und § 105 SGB XI.
• Transparente Abrechnung: Nachvollziehbare und transparente Rechnungsstellung gegenüber den Kostenträgern.
Mit dieser Softwarelösung können Pflegedienste nicht nur Zeit sparen, sondern auch ihre Prozesse optimieren und ihre Abrechnungen vollständig selbst steuern.