Ambulant betreute Wohngemeinschaften und -gruppen ermöglichen ein selbst bestimmtes und weitgehend individuelles Leben trotz altersbedingten Einschränkungen, die zu einem erhöhten Hilfe- und Pflegebedarf führen können. Besonders für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung hat sich das betreute Wohnen als eine gute und bewährte Lösung erwiesen.
Die Anzahl von Wohngemeinschaften und deren Bedeutung in den Versorgungsstrukturen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Insbesondere durch die Unterschiede in den Landesheimgesetzen ist jedoch die Komplexität der Voraussetzungen für den Betrieb einer ambulanten Wohngemeinschaft deutlich gestiegen. Weiterhin ist der Gesetzgeber bemüht, die Rahmenbedingungen für ambulante Wohngemeinschaften zu verbessern und sieht auch Wohngruppen unter der institutionellen Gesamtverantwortung von Trägern bzw. Pflegedienste vor.