Eine Soziotherapeutin macht sich Notizen

Vorfinanzierung für die Soziotherapie

Passgenaues Factoring für Soziotherapeut*innen

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Soziotherapie hilft bei der gesellschaftlichen Teilnahme

Die Soziotheraphie hilft psychisch kranken Menschen dabei, Ihren Alltag zu bewältigen. Durch Soziotherapeut*innen erhalten Patent*innen die notwendige Unterstützung und Motivation, damit sie in ihrem häuslichen und sozialen Umfeld zurecht kommen und beispielsweise das Haus verlassen können, um wichtige Termine bei Ärzten oder Ämtern wahrzunehmen. Die langfristig angelegten Therapiemaßnahmen zielen darauf ab, die Selbstbefähigung zu aktivieren und zu stärken – ganz nach dem Gedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Damit Sie als Soziotherapeut*in Ihre Arbeit bewältigen und ihre Patient*innen optimal behandeln können, stehen wir Ihnen für die finanzielle Unterstützung zur Seite.

Beim Factoring für Selbstabrechner*innen treten Einrichtungen für Soziotherapie ihre Forderungen an die SozialFactoring ab und erhalten den Gegenwert ihrer Leistungen zum Wunschtermin. Im Gegensatz zu einem Abrechnungsdienstleister haben Sie als Leistungserbringer jedoch die volle Kontrolle und Übersicht über sämtliche Außenstände. Das macht den Vorgang unkompliziert und sie erhalten die nötige Liquidität auf dem schnellsten Wege. So bleiben Sie finanziell flexibel und können sich auf das Wesentliche konzentrieren. Zudem stellen wir Ihnen OP-Listen, Zahlungseingangslisten sowie Datev-Dateien für Ihre Finanzbuchhaltung zur Verfügung – alles ohne Aufpreis. Ihr Steuerberater hat ebenfalls die Möglichkeit, einen automatischen OP-Ausgleich durchzuführen.

Aufgrund unseres großen Netzwerks an Softwarepartnern bieten wir Schnittstellen zu mehr als 30 gängigen Branchensoftwares – so lässt sich Factoring problemlos in ihren beruflichen Alltag integrieren.

Soziotherapie ist eine relativ neue Leistung. Sie wurde erst Anfang der 2000er Jahre mit § 37a im SGB V verankert. Seit Eintreten der Soziotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf Soziotherapie, wenn sie an einer schweren psychischen Störung oder Depression leiden und ärztlich verordnete Leistungen nicht allein in Anspruch nehmen können. Art und Dauer der Behandlung richten sich nach Schwere der Krankheit. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für maximal 120 Stunden in drei Jahren.

Ärzte und Psychotherapeuten benötigen einen für die Verordnung von Soziotherapie einen Antrag auf Abrechnungsgenehmigung durch die Kassenärztlichen Vereinigung (KV): Andere Fachgruppen dürfen die Therapieleistung direkt verordnen (unter anderem Psychiatrie, Psychotherapie, Nervenheilkunde, Neurologie, Kinder- und Jugendpsychologie).

Alle ausgestellten Verordnungen unterliegen dem grundsätzlichen Wirtschaftlichkeitsangebot nach §12 SGB V.

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