Telematikinfrastruktur – was Pflegedienste und Einrichtungen wissen sollten
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein wichtiger Baustein der Digitalisierung und der Anschluss daran ab 1. Juli 2025 für die stationäre und ambulante Pflege Pflicht. Im Folgenden erfahren Sie, welche für Sie relevanten Dienste die TI umfasst und was Sie an Hardware und Software benötigen, um sie nutzen zu können.

Die Digitalisierung der Pflege soll helfen, Bürokratie abzubauen und Pflegeeinrichtungen sowie -dienste zu entlasten. Denn diese haben bereits massiv mit Fachkräftemangel zu kämpfen – zusätzlich steigt der Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung kontinuierlich und damit auch die Zahl der Pflegebedürftigen.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Der Begriff „Telematik“ setzt sich aus den Wörtern „Telekommunikation” und „Informatik” zusammen. Er beschreibt die Vernetzung verschiedener Akteur*innen über bestimmte IT-Systeme im Gesundheitsbereich: Die Telematikinfrastruktur ist das digitale Netzwerk, durch das Gesundheitsdaten schnell und sicher geteilt und aus verschiedenen Quellen miteinander verknüpft werden können. In diesem geschlossenen System sollen alle relevanten Daten von Patient*innen digital abrufbar sein, um die Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland zu verbessern.

Welche Dienste der Telematikinfrastruktur sind für die Pflegebranche relevant?
Diese Anwendungen sind für die ambulante und stationäre Pflege von Bedeutung:
- Elektronische Patientenakte (ePA):
Auf der elektronischen Patientenakte lassen sich alle wichtigen Dokumente und Befunde abspeichern. Wenn die Versicherten dem zugestimmt haben, können Arztpraxen, Therapeut*innen, Apotheken, Krankenhäuser und auch Pflegeeinrichtungen auf einen Blick alle relevanten Dokumente und Befunde einsehen. Das erleichtert viele Abläufe im Arbeitsalltag, vermeidet Fehler bei der Medikation und unnötige Mehrfachuntersuchungen. - Elektronisches Rezept (E-Rezept):
Versicherte können seit dem 1. Juli 2023 Rezepte digital statt in Papierform erhalten und per Smartphone in einer Apotheke einlösen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich die E-Rezept-App der gematik heruntergeladen haben. Durch eine Familienfunktion in der App können pflegebedürftige Menschen andere dazu berechtigen, für sie Rezepte einzulösen. Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend und kann in Apotheken per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), gematik-App oder Papierausdruck eingelöst werden. - Notfalldaten:
Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ist eine freiwillige Anwendung auf der eGK. Mit dieser können Ärzt*innen und Rettungskräfte bei Notfällen entsprechende Daten auslesen, wenn die Betroffenen nicht in der Lage sind, dem zuzustimmen. Ein Notfalldatensatz kann nach ausdrücklicher Zustimmung der versicherten Person von Ärzt*innen auf der elektronischen Gesundheitskarte eingerichtet werden. Auf Wunsch können neben den Notfalldaten auch Hinweise auf das Vorliegen einer schriftlichen Erklärung zur Organ- und Gewebespende, einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht und deren Aufbewahrungsort auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt werden. So lassen sich die entsprechenden Erklärungen von Versicherten im Notfall schneller finden. - Kommunikation im Medizinwesen (KIM):
Mit dem Kommunikationsdienst KIM können Arztbriefe, Befunde, Rezepte, Heil- und Kostenpläne, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Abrechnungen direkt per Mail an Arztpraxen, Kliniken, Apotheken oder Krankenkassen geschickt werden – dadurch wird viel Zeit und Papier gespart. Der Vorteil für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste: Apotheken können schneller und mit weniger Aufwand Medikamente liefern oder bestellen. Weitere Anwendungsbeispiele finden Sie hier: https://www.gematik.de/anwendungen/kim - TI-Messenger:
Mit einem TI-Messenger lassen sich in Zukunft wichtige Nachrichten von verschiedenen Endgeräten als Textnachricht verschicken. So können etwa Rückfragen zu verschriebenen Medikamenten schnell und zudem sicher geklärt werden – denn alle Nachrichten werden verschlüsselt übertragen. Derzeit werden unterschiedliche TI-Messenger für verschiedene Zielgruppen (Pflegeheim, Krankenhaus…) entwickelt, die aber alle untereinander kommunizieren können und auf ein gemeinsames Adressbuch zugreifen. Dort sind die Kontaktdaten aller Teilnehmenden (Apotheken, Arztpraxen usw.) gespeichert. Die ersten Messengerdienste stehen voraussichtlich noch im ersten Quartal 2024 zur Verfügung. - Elektronischer Medikationsplan (eMP):
Wer möchte, kann einen elektronischen Medikationsplan auf seiner elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen. Arztpraxen und Apotheken können dann dort alle relevanten Daten speichern und abrufen. So sehen sie auf einen Blick nicht nur alle aktuell eingenommen Medikamente bzw. eingelösten Rezepte, sondern auch die gesamte Medikationshistorie. Außerdem lassen sich Allergien und Unverträglichkeiten im eMP hinterlegen.

Telematikinfrastruktur – was brauchen ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen?
Um an der Telematikinfrastruktur teilzunehmen, wird folgende Hardware bzw. Software benötigt:
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA):
Pro stationärer oder ambulanter Pflegeeinrichtung wird mindestens ein elektronischer Heilberufsausweis benötigt. Mit diesem können sich Pflegekräfte digital ausweisen und haben die Möglichkeit, vertrauliche Daten auf der elektronischen Patientenakte zu verschlüsseln oder entschlüsseln. Außerdem ermöglicht er die qualifizierte elektronische Signatur, also die rechtssichere digitale Unterschrift, etwa für Abrechnungszwecke. Beschäftige in der Pflege wie Altenpfleger*innen, Gesundheits- und Krankenpflegepersonen und Hebammen können ihren eHBA beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Dieses ist als gemeinsame Stelle der Bundesländer bei der Bezirksregierung Münster (NRW) angesiedelt. - Konnektor:
Der Konnektor sieht aus wie ein Internet-Router, arbeitet aber auf einem höheren Sicherheitsniveau: Er stellt ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur Telematikinfrastruktur her, in dem Anwendungen verschlüsselt genutzt werden können.
Voraussichtlich im Frühjahr 2024 können Unternehmen und Einrichtungen, die mehrere Konnektoren benötigen, über einen deutlich leistungsstärkeren sHighspeed-Konnektor Zugang zur TI bekommen. Dafür müssen diese einen Vertrag mit einem zugelassenen IT-Dienstleister abschließend, der in einem geprüften Rechenzentrum Highspeed-Konnektoren betreibt (auch als „IT-Gateway“ bezeichnet). Über eine sichere verschlüsselte Verbindung ist dann eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur möglich – eigene Konnektoren sind dann nicht mehr nötig. - Zugangsdienst zu einem virtuellen privaten Netzwerk (VPN):
Um ein virtuelles privates Netzwerk nutzen zu können, müssen Sie einen Vertrag mit einem VPN-Anbieter abschließen. Eine Liste der zugelassenen Anbieter von VPN-Zugangsdiensten finden Sie im Fachportal der gematik. Ein VPN-Zugangsdienst wird übrigens von diesen oft als Paket zusammen mit einem Konnektor und dem E-Health-Kartenterminal angeboten. Wenn Sie unsicher sind, welchen Anbieter Sie wählen sollten, kann Ihr IT-Dienstleister Sie dazu beraten. - Institutionskarte (SMC-B):
Die Institutionskarte wird benötigt, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Die Abkürzung „SMC-B” steht für „Security Module Card Typ B“. Ähnlich wie eine SIM-Karte im Handy muss die Karte dauerhaft im entsprechenden E-Health-Kartenterminal stecken, während die TI genutzt wird. - E-Health-Kartenterminal:
Das eHealth-Kartenterminal ist ein Kartenlesegerät, das die elektronische Gesundheitskarte, den Heilberufsausweis, die Institutionskarte sowie Krankenversicherungskarten von privat Versicherten auslesen kann. In Praxen, Pflegeheimen etc. ist das eHKT über eine LAN-Schnittstelle mit einem Konnektor verbunden. Die Auslieferung der eHealth-Kartenterminals wird durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geregelt, um Manipulationsversuchen auf dem Transportweg vorzubeugen. Mehr zum Thema „IT-Sicherheit“ erfahren Sie hier. - Pflegesoftware:
Sie möchten TI-Anwendungen nutzen? Dann benötigt Ihre Pflegesoftware in der Regel ein Update. Lassen Sie sich dazu am besten von Ihrem IT-Dienstleister beraten. - Vertrag mit einem KIM-Anbieter:
Damit Sie Daten per Kommunikationsdienst KIM verschicken können, müssen Sie einen KIM-Anschluss bei einem KIM-Anbieter beantragen. Nachdem Sie sich registriert haben, erhalten Sie von diesem eine eigene E-Mail-Adresse für KIM. Eine Liste der zugelassenen KIM-Anbieter finden Sie im Fachportal der gematik.