GKV-Reform: Was Heilmittelerbringende jetzt wissen müssen

Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) bringt für Heilmittelerbringende wie die Physiotherapie und Ergotherapie neue Regelungen und finanzielle Einschränkungen mit sich. Dieser Beitrag ordnet die Neuerungen ein und bietet Heilmittelerbringenden einen kompakten Überblick über die wichtigsten Maßnahmen.

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Heil- und Hilfsmittel

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Physiotherapeut mit einem Senioren bei einer Übung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die GKV-Reform bringt für Physiotherapie- und Ergotherapiepraxen strengere Vergütungsgrenzen und die Abschaffung der Verwaltungspauschale für Blankoverordnungen.
  • Berufsverbände warnen vor einer Verschärfung des Fachkräftemangels in Folge der Anpassungen durch die Bundesregierung.
  • Die Kürzungen im Heilmittelbereich treffen auch Patient*innen durch höhere Kosten und ggf. schlechtere Versorgung.

Zentrale Sparmaßnahmen im Heilmittelbereich

Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich seit 2023 erheblich verschlechtert. Um die Defizite auszugleichen und gleichzeitig die Beitragssätze für die Beitragszahlenden zu stabilisieren hat der Bundestag am 10.07.2026 das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes beschlossen. Darin sind verschiedene Sparmaßnahmen für den Heilmittelbereich vorgesehen:

1. Höhere Zuzahlung für Patient*innen

Die Zuzahlungsbeträge für Versicherte werden in allen Bereichen deutlich angehoben. Für Heilmittel wie die Physiotherapie und Ergotherapie beträgt der Eigenanteil für Versicherte künftig 10 % der Kosten sowie 15 Euro je Verordnung ab dem 1. Januar 2027.

2. Rückkehr zur Grundlohnrate

Um die Ausgaben der GKV zu begrenzen, wird die Grundlohnrate als Obergrenze für Vergütungssteigerungen für Heilmittelerbringende wie die Physiotherapie und Ergotherapie wieder eingeführt. Die Vergütungsentwicklung orientiert sich dabei an der politischen Obergrenze und nicht an den Kosten der einzelnen Praxen. Ziel ist es, die Lohnzuwächse im Gesundheitswesen an die der Gesamtwirtschaft anzupassen. Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt zudem ein Abschlag von einem Prozent auf die Grundlohnrate.

3. Wegfall der versorgungsbezogenen Pauschale von Blankoverordnungen

Seit dem 1. November 2024 gilt in der Physiotherapie die Blankoverordnung, die zunächst für Erkrankungen im Schultergelenk startete. Für die Ergotherapie gilt die Blankoverordnung bereits seit dem 01. April 2024 und ist für physische Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenken und Extremitäten, bei psychischen Erkrankungen wie Sucht oder wahnhafte Störungen sowie kognitive Krankheiten wie Demenz möglich.

Die Therapeut*innen entscheiden dabei eigenverantwortlich über Art, Umfang und Frequenz der Therapie. In der Ergotherapie wird der Mehraufwand durch die Vor- und Nachbereitung sowie Verlaufsdokumentation mit einem zusätzlichen Zeitintervall von 15 Minuten pauschal abgerechnet. Der Mehraufwand zur Steuerung des Ablaufs und der Versorgungsqualität wird aktuell separat, in der versorgungsbezogenen Pauschale vergütet.

Für die physiotherapeutische Diagnostik vor Therapiebeginn und der Bedarfsdiagnostik zur Überprüfung der Therapieziele erhalten Physiotherapeuten zwei Diagnostikpauschalen. Der bürokratische Mehraufwand wird zudem mit der versorgungsbezogenen Pauschale vergütet. Diese versorgungsbezogene Pauschale entfällt nun für alle Blankoverordnungen ab dem Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.

Die Bundesregierung begründet diese Entscheidung damit, dass der Mehraufwand weniger in der Bürokratie als in der zusätzlichen Diagnostik liege, die beispielsweise durch die Diagnostikpauschalen in der Physiotherapie bereits abgedeckt seien.

Kritik der Berufsverbände

Der Verband für Physiotherapie (VPT) sieht die geplanten GKV-Maßnahmen kritisch und ordnet diese in einer Stellungnahme zum Kabinettsentwurf ein. Er befürchtet nicht nur eine erneute Unterfinanzierung der Physiotherapie, sondern auch eine Verschärfung des Fachkräftemangels. Wie das Institut der Deutschen Wirtschaft ermittelte, lag die Physiotherapie mit 11.979 unbesetzten Stellen im Jahr 2024 auf Platz eins beim Fachkräftemangel im Gesundheitswesen.

Gleichzeitig liegt die Vergütung in der Physiotherapie deutlich unter der anderer Gesundheitsberufe. Der Medianlohn beträgt aktuell 3.248 Euro. Zum Vergleich: Ergotherapeut*innen verdienen im Median 3.475 Euro, Altenpflegekräfte 4.153 Euro.

Dabei machen Heilmittel nur einen geringen Teil der GKV-Gesamtausgaben aus. 2024 entfielen 4,26 Prozent auf Heilmittel. Das sind 13 Mrd. Euro, bei Gesamtausgaben von 312 Mrd. Euro. Die geplanten Maßnahmen würden dabei einen Bereich treffen, der jahrzehntelang unterfinanziert war und erst 2017 finanziell aufgewertet wurde. Trotz der höheren Vergütung, um 2,49 Prozent seit dem 1. Januar 2026, sieht der Verband die Physiotherapie weiterhin unter enormen Druck.

Auswirkungen und Risiken auf Praxen und Patient*innen

Die GKV-Reform hat nicht nur Auswirkungen auf Therapeut*innen und Praxen, sondern auch auf Patient*innen. Mit den Kürzungen fallen höhere Kosten für Versicherte an, die zu Einschränkungen in der Patientenversorgung führen könnten, da Extra-Leistungen nicht honoriert werden und Praxen mehr als bisher auf die Wirtschaftlichkeit des eigenen Betriebes schauen müssen.

Der VPT gibt zu bedenken, dass die Einsparungen im Heilmittelbereich langfristig zu höheren Kosten an anderer Stelle führen. Da physiotherapeutische Versorgung dabei hilft, Schmerzen zu lindern, Heilung zu fördern und sowohl die Mobilität als auch Funktionalität zu verbessern, verhindert sie in vielen Fällen chronische Schmerzen und Operationen und reduziert Krankenhausaufenthalte. Der Verband befürchtet deshalb, dass eine Begrenzung der therapeutischen Maßnahmen zu mehr Arztbesuchen und längeren Krankenhausaufenthalten und Heilungswegen der Versicherten führen könnte und die Kosten an diesen Stellen wiederum steigen.

Factoring als Finanzierungslösung für Physiotherapeuten und Ergotherapeuten

Für Physiotherapie- und Ergotherapiepraxen kann insbesondere die Neuregelung der Grundlohnrate zur finanziellen Herausforderung werden. Wenn die Kosten der Praxen steigen, etwa durch höhere Mieten oder Energiekosten, werden diese künftig nicht refinanziert, wenn sie über den Einnahmen der GKV liegen. Das bedeutet: sobald die Einnahmen der GKV unter den Kosten der Praxen liegen, sind diese strukturell unterfinanziert.

Hinzukommt: oftmals warten Praxen mehrere Wochen, bis die Krankenkassen ihre erbrachten Therapieleistungen bezahlen. Um diese Zahlungslücken zu überbrücken, nutzen viele von ihnen Factoring, auch Vorfinanzierung genannt. Dabei treten sie ihre offenen Forderungen gegenüber Krankenkassen an einen Factoring-Dienstleister wie die SozialFactoring ab und erhalten die Beträge zum gewünschten Zeitpunkt ausgezahlt. Praxen sichern sich dadurch sofortige Liquidität und können Gehälter, Miete und Betriebskosten pünktlich und zuverlässig zahlen. Zudem lassen sich Einnahmen und Ausgaben monatlich planen – Praxen müssen sich somit keine Sorgen mehr um Liquiditätsengpässe machen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Factoring für Physiotherapeut*innen.

Hier erfahren Sie Details zum Factoring für Ergotherapeut*innen.

 

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Redakteurin SozialFactoring
Sabrina Gooden

Sabrina Gooden ist Redakteurin und schreibt auf der Webseite der SozialFactoring über die Themen Finanzierung, Pflege, Experteninterviews und Soziales.

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