
Tariflohnbindung in der Pflege
Seit September 2022 müssen Pflegeeinrichtungen ihren Beschäftigten, die Leistungen der Pflege oder Betreuung erbringen, eine Entlohnung nach Tarif oder in Tarifhöhe bezahlen.
Seit September 2022 müssen Pflegeeinrichtungen ihren Beschäftigten, die Leistungen der Pflege oder Betreuung erbringen, eine Entlohnung nach Tarif oder in Tarifhöhe bezahlen.
Die Zeiten für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste ändern sich derzeit so gravierend wie seit Einführung der Pflegeversicherung nicht mehr. Auf diese Gründe möchten wir gerne etwas näher eingehen.