Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer
Die Telematikinfrastruktur (TI) treibt die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens bedeutend voran. Für viele Heilmittelerbringer ist die Digitalisierung bereits vollständig im Praxisalltag integriert und wird zum Terminmanagement, zur Dokumentation oder der Abrechnung genutzt. Mit der Anbindung an die TI lassen sich zukünftig weitere Anwendungen in den digitalen Praxisalltag integrieren. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche Vorteile die digitale Anbindung speziell für Heilmittelerbringer bietet.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für Heilmittelerbringer ab dem 01. Oktober 2027 verpflichtend.
- Eine frühzeitige TI-Anbindung bringt zahlreiche Vorteile für einen effizienten Praxisalltag.
- Die elektronische Verordnung (eVO) von Heilmitteln soll ab dem 01. Juni 2029 Pflicht sein.
Fristen und Finanzierung
Ursprünglich sollten Heilmittelerbringer – wie Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie – bereits zum 01. Januar 2026 an die TI angeschlossen sein. Im Rahmen des Gesetztes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wurde die ursprünglich im §360 SGB V festgehaltene Frist allerdings auf den 01. Oktober 2027 verschoben.
Die Kosten für den Anschluss an die TI werden gemäß der TI-Finanzierungsvereinbarung, wie im §380 SGB V festgehalten, durch die Krankenkassen vollständig refinanziert. Die sogenannten TI-Pauschalen können direkt beim GKV-Spitzenverband beantragt werden. Alle Details zu Voraussetzungen für den Erhalt von TI-Pauschalen sowie zum Anspruch und der Auszahlung finden Sie ebenfalls auf der Seite des GKV.
Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Den Anschluss an die TI übernimmt ein spezialisierter IT-Dienstleister wie etwa Telekonnekt oder das Deutsche Medienrechenzentrum (DMRZ). Nach der Anbindung stehen Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen und Logopäd*innen zahlreiche digitale Anwendungen zur Verfügung:
- E-Rezept
- Notfalldaten-Management (NFDM)
- elektronischer Medikationsplan (eMP)
- elektronische Patientenakte (ePA)
- Versichertenstammdaten-Management (VSDM)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
In der Praxis lassen sich dann Befunde, Verordnungen und Gesundheitsdaten digital austauschen. Zudem sind eine sichere Vernetzung und Kommunikation mit allen anderen Akteuren des Gesundheitswesens möglich.
Warum sich ein früher Einstieg lohnt
Die Anbindung an die TI ist für Heilmittelerbringer zwar verschoben, wird ab 2027 dennoch verpflichtend sein. Damit Praxen rechtzeitig starten können empfiehlt es sich, bereits frühzeitig den eigenen TI-Anschluss zu planen. Denn wer früh startet profitiert mehrfach:
Umstellung ohne Zeitdruck: Machen Sie sich Schritt für Schritt mit den digitalen Anwendungen vertraut und führen Sie neue Systeme strukturiert ein. So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit digitalen Prozessen – bevor Verordnungen und Abrechnungen vollständig digital erfolgen.
Sichere Finanzierung: Die Investitionskosten für den TI-Anschluss für Heilmittelerbringer werden zu 100 % erstattet. So modernisieren Sie Ihre Praxis ohne wirtschaftliches Risiko.
Zukunftssicher aufgestellt: Mit der Nutzung von TI-Anwendungen wie ePA oder KIM gestalten Sie Ihren Praxisalltag effizienter. Gleichzeitig positionieren Sie sich als moderne und zukunftsorientierte Praxis. Das kann nicht nur ein entscheidender Vorteil bei Patient*innen sein, sondern auch bei Mitarbeitenden, die diese digitalen Services erwarten.
Der nächste Schritt: Die Elektronische Verordnung (eVO)
Neben dem E-Rezept wird künftig auch die Verordnung von Heilmitteln digitalisiert. Die sogenannte elektronische Verordnung (eVO) soll ab dem 01. Januar 2027 verfügbar sein und ab dem 01. Juni 2029 verpflichtend. Zudem sollen eÜberweisungen an Fachärzt*innen ab dem 01. September 2029 digital ausgestellt werden.
Die Vorteile:
- Digitale Übermittlung der Verordnung direkt an die zuständige Praxis
- Schnellere Anpassungen bei Änderungen
- Weniger Papier und geringerer Verwaltungsaufwand
- Höhere Prozesssicherheit in der Versorgung
Fazit
Die Telematikinfrastruktur ist ein zentraler Baustein der digitalen Gesundheitsversorgung. Nutzen Sie die Zeit bis 2027, um Ihre Praxis optimal vorzubereiten. Ein früher Einstieg schafft Klarheit, Sicherheit und echte Wettbewerbsvorteile.
Detaillierte Infos zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur finden Sie in unsererSchritt-für-Schritt Anleitung
Weitere Informationen zum aktuellen Stand der TI lesen Sie in unserem TI-Update
Für die TI-Anbindung benötigen Sie Folgendes:
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA):
Der eHBA ist ein personenbezogener, digitaler Ausweis für Heilmittelerbringer. Er ermöglicht die verschlüsselte Übertragung sensibler Daten sowie eine rechtssichere digitale Unterschrift (qualifizierte elektronische Signatur). Ausgestellt wird er über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) Münster in Zusammenarbeit mit zertifizierten Kartenanbietern.
TI-Gateway, Konnektor, VPN
Mit dem TI-Gateway erfolgt der Zugang zur TI. Praxen verbinden sich dabei über eine sichere und verschlüsselte Verbindung eines virtuellen privaten Netzwerks (VPN) mit der TI. Eine Liste der zugelassenen Anbieter von VPN-Zugangsdiensten finden Sie im Fachportal der gematik.
Aktuell ist der Zugang auch über einen eigenen Konnektor möglich, der selbst angeschafft und in der Praxis betrieben wird. Der Zugang zur TI mittels Konnektor ist allerdings nur noch bis Ende 2030 vorgesehen, danach wird diese Lösung nicht mehr unterstützt.
Institutionskarte/Securitiy Module Card Typ B (SMC-B)
Die SMC-B ist der technische Schlüssel Ihrer Praxis zur Telematikinfrastruktur (TI). Ohne sie kann keine Verbindung zur TI aufgebaut werden. Die Karte muss dauerhaft im E-Health-Kartenterminal stecken, damit alle Anwendungen genutzt werden können. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass mindestens eine Person in der Praxis eine eHBA besitzt. Die Institutionskarte wird über das NRW-Serviceportal beantragt.
E-Health-Kartenterminal
Das eHealth-Kartenterminal ist ein Kartenlesegerät, das die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bzw. Krankenversicherungskarte von privat Versicherten, den eHBA sowie die Institutionskarte auslesen kann und dient damit als Bindeglied zum TI-Gateway. Weitere Informationen zum E-Health-Kartenterminal finden Sie bei der gematik.
Praxissoftware
Ihre Praxissoftware muss die TI technisch unterstützen, damit die Anwendungen genutzt werden können. In der Regel ist dafür ein Systemupdate notwendig, das Sie gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister durchführen können.
Kommunikationsdienst (KIM)
KIM ist ein sicherer Kommunikationsdienst innerhalb der TI, mit dem medizinische Informationen wie E-Mails oder Daten zuverlässig ausgetauscht werden. Der Anschluss an KIM erfolgt über einen KIM-Anbieter, der Ihnen nach der Registrierung eine eigene E-Mail-Adresse für den Kommunikationsdienst zur Verfügung stellt. Zugelassene KIM-Anbieter finden Sie im Fachportal der gematik.
Bereiten Sie Ihre Praxis optimal auf die Zukunft vor
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