Globalzession

Für wen ist die Sicherungsabtretung sinnvoll? Wir geben Ihnen Tipps zur Globalzession.

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Finanztipps

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Eine Frau zeigt mit dem Zeigefinger auf einen Vertrag.

Mit der Unterzeichnung der Globalzession werden alle bestehenden und zukünftigen Forderungen des Pflegedienstes gegenüber Dritten zum Zwecke der Kreditsicherung an die kreditierende Hausbank abgetreten. Im Rahmen dieser Sicherungsabtretung werden bezahlte Forderungen durch neue Forderungen automatisch und ohne weiteren formalen Akt ersetzt. Die Bank darf zunächst mit diesen Forderungen nichts unternehmen. Sie kann ihre Ansprüche aus der Globalzession erst geltend machen, wenn der Kreditnehmer sein Darlehen nicht mehr bedienen kann bzw. will.

Die Schuldner des Pflegedienstes müssen über die Globalzession nicht informiert werden. Ihnen bleiben alle Einwendungen, Einreden und Verrechnungsmöglichkeiten erhalten, die sie gegenüber dem Pflegedienst haben. Weiterhin gilt bei der Abtretung bzw. bei der Globalzession das Prioritätsprinzip: Die zeitlich erste Abtretung hat Vorrang und spätere Abtretungen haben das Nachsehen. Zudem ist ein gutgläubiger Erwerb von Forderungen ausgeschlossen.

In der Bankenpraxis werden häufig Standardformulare (formularmäßige Globalzession) verwendet, die der Inhaltskontrolle nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen. Laut AGB-Gesetz sind Bestimmungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

Weiterhin verlangt die Rechtsprechung auch einen Schutz des Kreditnehmers vor unangemessener Übersicherung eines Kredits. Die Bank muss sich also verpflichten, die Globalzession freizugeben, wenn diese zur Sicherung des Darlehns nicht mehr angemessen ist bzw. nicht mehr benötigt wird. Die Übersicherung kann beispielsweise durch Tilgung des Darlehens eintreten, wenn die Sicherheiten in der Höhe konstant bleiben. Im Fall einer Globalzession kann durch eine Umsatzsteigerung des Pflegedienstes die Höhe der Sicherheiten für die Bank sogar steigen. Eine unangemessene Übersicherung, die sich mit der Zeit entwickeln kann, führt jedoch nicht zur Nichtigkeit der Globalzession, sondern löst einen Anspruch auf Freigabe aus.

Höchst umstritten ist jedoch, welcher Prozentsatz für eine unangemessene Übersicherung des Darlehens angesetzt werden kann. Erschwerend für den Kreditnehmer kommt noch hinzu, dass der Sicherungsanspruch der Bank, um mögliche weitere Kosten aus der Rechtsverfolgung und um weitere Zinsansprüche abzudecken, erhöht werden kann und damit über der aktuellen Darlehensvaluta liegt. Auf der anderen Seite basiert der Realisierungswert der Sicherheit häufig auf einer Schätzung, die ebenfalls Spielräume bietet. Insofern sind rein prozentuale Angaben für das Vorliegen einer Übersicherung fehlerbehaftet. Als Faustformel, die im Einzelfall nicht zutreffen muss, kann man von einer unangemessenen Übersicherung ausgehen, wenn die geschätzte Sicherheit dauerhaft und nicht nur vorübergehend über 150% der aktuellen Darlehensvaluta liegt. Ist die Realisierungshöhe der Sicherheit genau bestimmbar, wie beispielsweise bei der Verpfändung von Sparguthaben, dürfte der Prozentsatz für eine unangemessene Übersicherung erheblich niedriger liegen.

Fazit:

Die Globalzession ist eine mögliche und übliche Form der Sicherungsübereignung für einen Kredit. Dabei sollte beachtet werden, dass kurzfristige Kredite mit Sicherheiten (Sicherungsübereignung, Globalzession) aus dem Umlaufvermögen und langfristige Kredite mit Sicherheiten (Grundpfandrechte) aus dem Anlagevermögen abgesichert werden. Oftmals bieten sich auch andere Sicherheiten an, die man ggf. als Kreditsicherung anbieten kann, um die Freigabe der Globalzession zu erwirken. Unabhängig davon, sollte jedoch der verbleibende Darlehensbetrag in einem sinnvollen Verhältnis zu den Sicherheiten stehen. Ein Gespräch mit der kreditierenden Bank wäre normalerweise die beste Lösung.

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