Digitalisierung in der Pflege: Zwischen Anbindungspflicht und Finanzierungslösung
E-Rezept, elektronische Patientenakte (ePA) und Telemedizin: Die Digitalisierung des Gesundheits- und Sozialwesens ist bereits im vollen Gange. Doch wie ist der aktuelle Stand der Digitalisierung, welche Entwicklungen stehen noch bevor und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Ein digitales Ökosystem
Die Digitalisierung in der Pflege hat 2025 deutlich an Fahrt aufgenommen. Grundlage dafür ist die im März 2023 veröffentlichte Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Sie verfolgt eine klare Vision: ein vernetztes digitales Ökosystems im Gesundheitswesen.
Ziel ist es,
- die Versorgungsqualität zu verbessern,
- Pflegekräfte spürbar zu entlasten,
- mehr Zeit für die einzelnen Patient*innen zu ermöglichen und
- Prozesse insgesamt effizienter zu gestalten.
Status quo und Ausblick
Laut dem Zwischenbericht der Gematik aus April 2025 sind bereits über 90 Prozent der geplanten Maßnahmen gestartet. Ein zentrales Projekt ist das E-Rezept, das seit Januar 2024 über 677 Millionen Mal eingelöst wurde und damit als flächendeckend etabliert gilt. Das zweite große Projekt bildet die elektronische Patientenakte (ePA).
Für Patient*innen steht sie seit Mitte Januar 2025 zur Verfügung, für alle Leistungserbringer ist ihre Nutzung seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtend. Allein im Oktober 2025 wurden laut der Gematik 17,4 Millionen Medikationslisten über die ePA abgerufen.
Als nächster Schritt folgt die digitale Gesundheits-ID (eID). Sie soll künftig alternativ zur elektronischen Gesundheitskarte genutzt werden und einen kartenlosen Zugang zu allen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen. Versicherte können sich damit per Smartphone in ihre E-Rezepte und ihre ePA einloggen. Parallel dazu werden die Telemedizin und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) weiter ausgebaut. Ziel ist es die TI zur Telematikinfrastruktur 2.0 weiterzuentwickeln und damit künftig karten- und hardwareunabhängige Zugänge zu schaffen.

TI-Anbindung in der Pflege: Hoher Druck, große Herausforderungen
Die beschriebenen Digitalisierungsmaßnahmen gelten für die gesamte Gesundheitsbranche. Mit der Anbindungspflicht an die TI bis Juli 2025 wurde das Thema auch in der Pflege hoch priorisiert, allerdings waren laut einer DAK-Auswertung im September 2025 rund 70 Prozent der insgesamt 32.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen noch nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Dazu zählen unter anderem:
- Lange Wartezeiten bei IT-Dienstleistern,
- komplexen Antrags- und Genehmigungsprozesse,
- knappe personelle Ressourcen,
- fehlendes technisches Know-how,
- hohe Investitionskosten und laufende Kosten.
Problematisch wird eine fehlende TI-Anbindung spätestens ab Dezember 2026. Ab diesem Zeitpunkt ist die vollelektronische Leistungsabrechnung verbindlich vorgeschrieben – ohne TI-Anbindung drohen dann erhebliche Abrechnungsprobleme. Weitere Informationen zu den Herausforderungen, Entwicklungen und der technischen Umsetzung bietet das Interview mit Fabio Zielke, Head of Marketing und Sales der Telekonnekt GmbH auf unserem Blog.
Digitalisierung finanzieren: Welche Optionen gibt es?
Dass Investitionen notwendig sind, ist den Einrichtungen bewusst. Laut dem siebten Trendbarometer der SozialGestaltung investierten 69 Prozent der befragten Organisationen im Jahr 2025 vorrangig in die Digitalisierung. Doch welche konkreten Finanzierungslösungen stehen aktuell zur Verfügung?
Finanzierungslösungen auf einen Blick:
1. TI-Pauschale
- Monatliche Unterstützung: Für die technische Ausstattung und die Nutzung der TI erhalten Leistungserbringer eine monatliche TI-Pauschale ausgezahlt.
- Rechtliche Grundlagen: Die TI-Pauschale basiert auf § 380 SGB V und ist in der TI-Finanzierungsvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene definiert.
- Höhe und Anpassung: Die Pauschale setzt sich aus einer Grund- und einer Zuschlagspauschale zusammen. Sie variiert je nach Leistungserbringergruppe und wird jährlich angepasst, bei fehlenden Anwendungen entsprechend gekürzt.
- Antrag und Auszahlung: Beantragung und Auszahlung erfolgen über den GKV-Spitzenverband.
- Voraussetzungen: Voraussetzung für die Auszahlung der Pauschale in voller Höhe ist die vollständige technische Ausstattung und aktive Nutzung der TI-Anwendungen.
2. Digitalisierungszuschuss
- Einmalige Förderung: Pflegeeinrichtungen können einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro für digitale und technische Ausstattung sowie zugehörige Schulungen beantragen.
- Rechtliche Grundlagen: Die Fördermittel basieren auf dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) und sind in § 8 Abs. 8 SGB XI geregelt.
- Antrag und Auszahlung: Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, die auch die Auszahlung übernimmt. Die Antragsunterlagen stellt der GKV-Spitzenverband zur Verfügung.
3. Vorfinanzierung
- Monatliche Zahlungseingänge: Offene Forderungen gegenüber Kranken- und Pflegekassen werden bei einem Factoring-Anbieter eingereicht und jeden Monat pünktlich ausgezahlt.
- Sichere Liquiditätsplanung: Regelmäßige Zahlungseingänge schaffen finanzielle Planungssicherheit und ermöglichen Investitionen in Digitalisierung und TI.
- Rechtliche Grundlagen: Die Forderungen müssen nach SGB V und SGB XI abrechenbar sein.
- Voraussetzungen: Reines Factoring kann nur als Selbstabrechner genutzt werden. Voraussetzung dafür ist die Nutzung einer Abrechnungssoftware.
- Höhe und Auszahlung: Die Höhe der Auszahlung (Factoring-Linie) richtet sich nach der Höhe der eingereichten Forderungen. In der Regel werden bis zu 100 Prozent ausgezahlt. Der Auszahlungszeitpunkt ist flexibel wählbar.
Mit einem durchdachten Finanzierungskonzept lässt sich die Digitalisierung im eigenen Betrieb gezielt vorantreiben. Die Kombination aus Digitalisierungszuschuss, monatlicher TI-Pauschale und gesicherten Zahlungseingängen durch Factoring macht Investitionen in die Telematikinfrastruktur kalkulierbar und schafft die notwendige Liquidität, um den digitalen Wandel im Pflegealltag erfolgreich umzusetzen.
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🎙️Im Podcast der SozialGestaltung liefern Markus Sobottke, Teamleiter Research der SozialGestaltung, und Christian Grosshardt, Teamleiter Marketing bei der SozialFactoring weitere Informationen zur Bedeutung der TI für die Pflegebranche: Podcast: Telematikinfrastruktur in der Pflege – SozialFactoring
Glossar Telematikinfrastruktur
DiGAs – Digitale Gesundheitsanwendungen
DiGAs sind Online-Anwendungen oder Apps, die am Smartphone oder mit einer Software am PC genutzt werden können. Sie gelten als Medizinprodukt, sind CE-gekennzeichnet und werden per Rezept verordnet. Sie können bei Erkrankungen wie Migräne oder Diabetes durch die Anleitung von Übungen oder zusätzliche Informationen zur Behandlung der Patient*innen beitragen. Alle erstattungsfähigen DiGAs sind im offiziellen DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet.
eID – Digitale Gesundheits-ID
Die eID (elektronische Identität) ist eine digitale Gesundheits-ID, die künftig alternativ zur Gesundheitskarte eingesetzt werden kann. Sie dient der Identifikation der Versicherten und ermöglicht einen kartenlosen Zugriff auf alle Anwendungen der TI wie etwa die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept oder DiGAs. Die digitale Identität wird durch eine 2-Faktor-Authentifizierung geschützt.
TI 2.0 – Telematikinfrastruktur 2.0
Die TI 2.0 ist die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen und sorgt für einen flexiblen und sicheren Zugang zu digitalen Anwendungen. Das sind die Änderungen:
Zugang: Der Zugriff auf die TI-Anwendungen ist ohne eigenen Konnektor möglich. Der Zugang erfolgt als Service-Leistung über Anbieter des TI-Gateways.
Nutzung: Mit den digitalen Identitäten können sich Medizinische Fachkräfte digital ausweisen und damit ortsunabhängig Dokumente und Rezepte verschreiben.
Sicherheit: Durch sichere Direktkommunikation, geschlossene Netze und den Zero-Trust-Ansatz sind die TI-Anwendungen flexibler, sicherer und stabiler bei der Nutzung.
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